AGB
Nutzungsbedingungen
1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die vertragsgegenständliche temporäre Zurverfügungstellung personalisierenden EasyMotionSkin Powerbox Home mit APP (Powerbox) und Skin gemäß dem zwischen der Andy Sasse GmbH und dem Kunden der das System Mietet abzuschließenden Vertrag, welcher durch Annahme des umseitigen freibleibenden Angebotes durch EMS mittels Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande kommt. Gegenstand des Vertrages sind die hier vereinbarten Leistungen. Vertragsbeginn ist das auf der Vorderseite eingetragene Datum im Feld „Beginn der Nutzung“.
2. Nutzungsentgelt und Zahlungsbedingungen
2.1 Das vereinbarte Nutzungsentgelt ist monatlich jeweils am Ersten eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Das vereinbarte Nutzungsentgelt wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren von Andy Sasse GmbH eingezogen. Für den Fall des Zahlungsverzuges durch den Vertragspartner betreffend Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB vereinbart. Allfällig zu leistende Rechtsgeschäftsgebühren sind vom Vertragspartner zu prüfen, behördlich anzumelden und gegebenenfalls zusätzlich zum Nutzungsentgelt zu tragen.
2.2 Durch den Vertragspartner verursachte Bankgebühren für Rücklastschriften udgl werden dem Vertragspartner mit pauschal Euro 5.- je Rücklastschrift berechnet. Befindet sich der Vertragspartner mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, kann Andy Sasse GmbH den Vertrag einseitig kündigen und die Powerbox und die App unverzüglich deaktivieren.
3. Vertragsdauer – Kündigung
3.1 Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Erstlaufzeit von den Vertragsvereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 4 Wochen.
3.2 Die Kündigung ist erst ab dem Tag der Rücksendung der Powerbox und Skin an die Andy Sasse GmbH wirksam. Sofern die Powerbox und Skin nicht binnen 5 Werktagen nach Vertragsende an die AS GmbH übergeben wird, ist der Vertragspartner verpflichtet, bis zur tatsächlichen Übergabe der Powerbox und Skin weiterhin das volle Nutzungsentgelt monatlich an AS GmbH zu entrichten.
4. Versicherung
4.1 AS GmbH stellt dem Vertragspartner während der Vertragslaufzeit eine funktionierende Powerbox und Skin zur Verfügung. Der Vertragspartner verpflichtet sich zum Abschluss bzw. zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Versicherung zum Neuwert. Der Vertragspartner kommt für sämtliche nicht von AS GmbH verursachte oder durch übliche Abnützung entstandene Schäden an der Powerbox oder Skin auf, ebenso bei Diebstahl oder Verlust der Powerbox.
4.2 Für rein technische Probleme an Soft- und Hardware kommt AS GmbH auf und wird dem Vertragspartner zeitnah einen angemessenen Ersatz zur Verfügung stellen oder eine Reparatur bewerkstelligen. Ein allfälliger Schadensfall ist unverzüglich an EMS zu melden.
5. Haftung
Zum Schadenersatz ist AS GmbH in allen denkbaren Fällen nur im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EMS ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet AS GmbH nicht.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Vertragspartners mit (Gegen-)Forderungen von AS GmbH, insbesondere mit Entgeltforderungen, aber auch mit Forderungen aus Wertsicherungsansprüchen und Schadenersatz ist für den Vertragspartner ausgeschlossen.
6.2 Die Vertragsparteien vereinbaren für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis die ausschließliche und alleinige Zuständigkeit des sachlich für München und Deutschland zuständigen Gerichtes. Auf dieses Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen zur Anwendung.
6.3 Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, weil sie gegen zwingendes Recht verstößt (bzw. verstoßen), so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame ersetzen, die redliche Vertragsparteien für den konkreten Sachverhalt getroffen hätten.
6.4 Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Vertragsteilen unterfertigt wurde.